Der exklusive PlayStation 4 Titel Bloodborne, ist gerade einmal fünf Tage auf dem Markt und schon hat der Sensenmann zugeschlagen. Die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien), hat Bloodborne anscheinend im Eilverfahren indizieren lassen. Geplant ist wohl auch eine Platzierung auf der sogenannten Liste B der jugendgefährdenden Medien. Spiele die auf dieser Liste stehen, sollten nach Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdenden Medien beschlagnahmt werden. Dasselbe Schicksal, ereilte übrigens Ende letzten Jahres auch der Titel Dead Rising 3 für die Xbox One. Die offizielle Pressemeldung seitens der BPjM wird für Freitag den 03. April 2015 erwartet. Bloodborne ist ein exklusives Action-Rollenspiel für PlayStation 4 von Hidetaka Miyazaki und FromSoftware entwickelt – den Schöpfern der legendären Games: Demon’s Souls & Dark Souls. Auf Eurer durchgängig blutigen Reise durch die Stadt Yharnam, stehen Euch gnadenlosen Herausforderungen und alptraumhaften Feinde im Wege, die ordentlich niedergemetzelt werden müssen. Schon drei Tage nach offiziellem Release von Bloodborne, zeichnete sich ab, dass etwas nicht stimmt. Der Titel war zu schnell bereits in keinem Shop mehr erhältlich. Unsere Partnerseite Next-Gamer berichtete HIER bereits am 30.03.2015 von Ausverkauf und Lieferschwierigkeiten. Heute nun die absolute Gewissheit, der Titel ist auch schon im offiziellen PlayStation Store (HIER) nicht mehr erhältlich. Bereits getätigte Online-Käufe im PlayStation Network, können jedoch weiterhin über die Downloadliste (HIER) zu einem erneutem Download angestoßen werden. Da der Titel in wenigen Tagen durch die BPjM auf die Liste B gesetzt wird, darf Bloodborne hierzulande nicht mehr offiziell beworben oder verkauft werden.
